top of page

Urheberrechtsschutz im Messebau

Wertschöpfung und Eigentum an Standzeichnungen

Immer häufiger landen in unserem E-Mail Postfach Anfragen, in denen Pläne anderer Messebaukollegen im Anhang beigefügt sind. Auch der Anfragetext wird 1:1 aus einem professionell erstellten Angebot übernommen- und das ohne Erlaubnis des ursprünglichen Messebauers!

Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2013 (Az. I ZR 143/12) die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst gesenkt. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Geltendmachung von Nutzungsrechten an einem Messestandkonzept. Nach Ansicht des Fachverbandes Messe- und Ausstellungsbau (FAMAB) besteht nun auch für Messearchitekten und -gestalter die Möglichkeit, gegen Kunden vorzugehen, die einen Entwurf übernehmen und von einem anderen Dienstleister umsetzen lassen.

Denn auch im Messemanagement gilt: Ohne FAIRness und FAIRplay kann es keinen echten Sport geben!

Quelle: [http://www.auma.de/de/Newsletter/aumacompact/NewsletterDownloads/2013/AUMA_Compact23_2013.pdf]

Quelle Foto: Alexander Klaus / pixelio.de


Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
Archiv
Schlagwörter
Noch keine Tags.
Folgen Sie uns!
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
bottom of page