Urheberrechtsschutz im Messebau
Wertschöpfung und Eigentum an Standzeichnungen
Immer häufiger landen in unserem E-Mail Postfach Anfragen, in denen Pläne anderer Messebaukollegen im Anhang beigefügt sind. Auch der Anfragetext wird 1:1 aus einem professionell erstellten Angebot übernommen- und das ohne Erlaubnis des ursprünglichen Messebauers!
Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2013 (Az. I ZR 143/12) die Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst gesenkt. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Geltendmachung von Nutzungsrechten an einem Messestandkonzept. Nach Ansicht des Fachverbandes Messe- und Ausstellungsbau (FAMAB) besteht nun auch für Messearchitekten und -gestalter die Möglichkeit, gegen Kunden vorzugehen, die einen Entwurf übernehmen und von einem anderen Dienstleister umsetzen lassen.
Denn auch im Messemanagement gilt: Ohne FAIRness und FAIRplay kann es keinen echten Sport geben!
Quelle: [http://www.auma.de/de/Newsletter/aumacompact/NewsletterDownloads/2013/AUMA_Compact23_2013.pdf]
Quelle Foto: Alexander Klaus / pixelio.de